Stadt Offenburg
Stadtplanung und Stadtgestaltung
Maximilian Krebs
Wilhelmstraße 12
77654 Offenburg
Anmerkung zu den Planentwürfen und Bebauungskonzepten „Winkel 2 und Obertal, Zell-Weierbach“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Anstoß für die Aufstellung der beiden Bebauungspläne Winkel 2 und Obertal waren Neubauprojekte, welche in ihrer Dimensionierung deutlich von der Nachbarschaftsbebauung abwichen und zu einer Stadt, weniger aber zu einem Dorf passten (im dörflichen Sprachgebrauch auch gerne als „Bausünden“ oder „Klötze“ bezeichnet).
Die zwei nun vorliegenden Bebauungsplanentwürfe nehmen dieses Ansinnen auf, sind aber meines Erachtens viel zu einschränkend.
Der Erhalt vorhandener Fachwerkhäuser, historischer Bausubstanz oder ortsbildprägender Fachwerkfassaden ist sicherlich erstrebenswert. Dass bei Neu- oder Umbauten ein bestimmter Stil vorgeschrieben wird, ist übertrieben.
Ich würde viele Festlegungen streichen, wie z. B. Dachneigung, Fensterläden, Holztüren bei Garagen, Höhe und Art der Gartenzäune, Farbenwahl der Fassade, Verbot von Stützmauern.
Eine solche Einheitlichkeit gibt es in Zell-Weierbach schon lange nicht mehr und schränkt auch die persönlichen Eigentumsrechte des Einzelnen zu sehr ein.
Es sollten nur wenige einfache, nachvollziehbare und kontrollierbare Regeln geben:
- Satteldächer – keine Flachdächer
maximal zwei Vollgeschosse - Grundflächenzahl (GRZ) 0,4
- Traufhöhe (TH) max. 7 m, Firsthöhe (FH) max. 10 m talseitig
- 2 Stellplätze pro Wohneinheit (bei Neubauten)
Außerdem bitte ich das gesamte Gebiet des Bebauungsplans Obertal als Dorfgebiet einzustufen und zwar vor allem zum Schutz der einheimischen Landwirtschaft. Es sollten auch Umbauten oder Erweiterungen für die Landwirtschaft möglich sein. Die Aufteilung des Bebauungsplans Obertal in zwei Teilgebiete ist für mich unlogisch.
Mit freundliche Grüßen